Kundeninformationsseite
zum Neuen Verbraucherrecht
gültig ab 13.06.2014
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Liebe
Kunden,
die EU und der Gesetzgeber haben ein Neues Verbraucherrecht beschlossen welches am 13.06.2014 in Kraft tritt.
Danach sind wir als Shopbetreiber verpflichtet sowohl eine neue Widerrufsbelehrung sowie ein Widerrufsformular auf unserer
Internetseite und im Shop anzuzeigen und zu erläutern.
Der
Gesetzgeber hat sich die Sache mal wieder einfach gemacht und eine Flut
von möglichen Fällen mit einer stattlichen Anzahl an möglichen und
unmöglichen Vorformulierungen geschaffen, mit der der Verbraucher zu
informieren sei.
Für uns hat das in den letzten Wochen und Tagen
reichlich Arbeit bedeutet, denn was bisher einfach und klar war, wird
durch die neuen möglichen Variationen in der Widerrufsbelehrung nicht
transparenter, sondern eher verwirrend, auf den ersten Blick. Daher
haben wir uns entschlossen eine eigene Informationsseite zu diesem
Thema im Shop und auf der Webseite zu installieren, die wir aber nach
der Gesetzgebung erst am 13.06.2014 veröffentlichen dürfen. Genauso wie
die neue Widerrufsbelehrung und das dazugehörige Formular. Da ein Teil
der Änderungen auch in unsere AGBs einfließen, bitten wir alle Kunden
diese nach dem 13.06.2014, 0:00Uhr erneut oder erstmalig zu lesen.
Wir
versuchen Ihnen und uns die relativ umfangreichen Änderungen/Neuerungen
so verständlich wie möglich darzulegen, müssen aber darauf hinweisen,
das wir dies aus rechtlichen Gründen nur eingeschränkt vornehmen können
und keinerlei Rechtsberatung erteilen. Sollten sie Fragen zu Details
dieser Änderungen haben wenden sie sich bitte an die, die sie zu
verantworten haben oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.
Da
sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Passagen, als auch die danach
individuell zu gestaltenden Passagen dieser Gesetzgebung bereits von
Sachverständigen als mangelbehaftet angesehen werden und sich absehen
läßt, daß einige abmahnfreudige versuchen werden diese Übergangszeit zu
nutzen um Kasse zu machen, verweisen wir an dieser Stelle auf den §12 (Abmahnversuche) unserer AGBs.
Sollte es Grund zu einer Beanstandung geben, bitten wir um freundliche
Mitteilung, damit wir diese umgehend beheben können. Da sich die
derzeitige Rechtslage erst noch praktisch beweisen muß, ist davon
auszugehen, das wir nicht alle Änderungen und Rechtsentscheidungen
zeitnah erfahren und/oder umsetzen können. Darin liegt aber weder eine
Absicht noch ein Wettbewerbsvorteil!
Wir bitte alle Kunden unsere Kundeninformationsseite und unser AGBs zu beachten!
Die
Kundeninformationsseite soll ihnen in einfachen Worten die neue
Sachlage erläutern und bedient sich daher einer umgangsprachlichen
Schreibform.
Die AGBs geben unsere Geschäftsbedingungen in der
aktuellsten Form wieder. Diese sind ab dem dort angegebenen Datum
gültig und können sich unangekündigt ändern. Daher sollten Kunden vor
absenden ihrer Bestellung immer einen Blick darauf werfen.
Darüber
hinaus können sie sich auch in den Medien informieren. Wir weisen aber
darauf hin, daß es offensichtlich auch bei den Medien noch
Verständnisprobleme bezüglich der Neuerungen gibt. So wurden wir
bereits auf diverse Falschmeldung aufmerksam gemacht. Dies zeigt das
nicht alles was Neu ist auch bestimmt besser ist.
Die
folgenden Informationen wurden von uns aus verschiedenen Quelle im
Internet zusammengetragen und bearbeitet. Da es sich teilweise um
rechtliche Formulierungen handelt oder bestimmte Erläuterungen in einer
exakten Formulierung zu erfolgen haben, werden diese hier ohne weitere
Erwähnung der Quelle zitiert oder sinngemäß wiedergegeben.
Wir
weisen außerdem darauf hin, daß sich die folgenden Erläuterungen
ausschließlich auf den von 48 Special Models betriebenen Webshop
und die damit verbundene Internetseiten beziehen!
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Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in Kraft.
Art. 246a § 4 EGBGB regelt die formalen Anforderungen der Informationserteilung an den Verbraucher.
Diese
müssen dem Verbraucher „vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in
klarer und verständlicher Weise“ durch den Unternehmer zur Verfügung
gestellt werden.
Demnach sind wir verpflichtet :
dem Kunden/Verbraucher die Informationen zur Widerrufsbelehrung und zum Widerrufsformular in schriftform "auf Papier" zu übermitteln.
Bei
uns erhalten sie diese Mitteilung automatisch beim abschließen des
Bestellvorgangs als Bestätigungs-E-Mail und bei Lieferung als
Formblattanhang der Rechnung. Die Rechnung wir daher um eine beidseitig bedruckte Seite länger! (Es lebe der Umweltschutz!)
Nach dem Gesetz sind wir
verpflichtet diese Information auch rechtzeitig vor dem
Vertragsabschluß bereitzustellen, was auf dieser Seite geschieht, in
unseren AGBs und im Shop. Nur lesen müssen sie noch selbst.
Die Formulierung der Widerrufsbelehrung ist gesetzlich
vorgeschrieben und kann im Rahmen dessen durch Textbausteine
individuell einigermaßen angepasst werden.
Es wird dabei allerdings
auch deutlich, daß die, die diese Formulierunge verfasst haben, selbst
nie einen Internethandel betrieben haben. Denn es bleiben einige
Ungereimtheiten offen und nicht alle Eventualitäten sind rechtssicher
abgedeckt. Besonders Händler die ein breites Warenangebot haben, werden
mit den vorformulierten Texten Probleme bekommen.
Die neue Widerrufsbelehrung beinhaltet einige Änderungen:
- Die Widerrufsfrist ist nun einheitlich vorgeschrieben und beträgt 14 Tage.
- Sie beginnt mit dem Erhalt der Lieferung.
- Bei mehreren Paketen einer Lieferung, mit dem Erhalt des letzten Paketes.
- Zur Erklärung des Widerrufes bedarf es nun nicht zwingend der Schriftform, der Verbraucher kann seinen Widerruf auch telefonisch erklären (schriftlich ist aber sicherer).
- Und braucht ihn auch weiterhin nicht zu begründen!
- Der Verbraucher kann, muß aber nicht, das sogenannte Muster-Widerrufsformular nutzen.
- Dieses
Formblatt ist sowohl in der Bestellbestätigung enthalten, als auch der
Rechnung beigelegt, die der Verbraucher mit der Lieferung erhält.
- Da die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt der Ware beginnt, ist dies eigentlich ein ausreichender Zeitpunkt.
- Die Rücksendekosten müssen nun vom Kunden/Verbraucher getragen werden.
Dies
ist eine individuelle Klausel, welche auch anders lauten kann. Der
Verkäufer kann die Rücksendekosten auch übernehmen. Dies wäre dem
Verbraucher sicher generell lieber, ist aber aus wirtschaftlichen
Gründen sicher nur bei den ganz großen der Branche finanziell machbar.
Hierzu eine kleine Erläuterung:
Sendet
ein Kunde seine Bestellung, unter in Anspruchnahme des Widerrufes,
zurück, fallen dem Verkäufer in der Regel die Versandkosten für die
Anlieferung, Banktransaktionsgebühren und Arbeitskosten für die
Abwicklung an, aber keine Einnahmen. Er macht folglich ein Verlustgeschäft!
Selbst
der schlechteste Rechner muß verstehen, das er sich dies nur in
begrenztem Umfang leisten kann und daher gezwungen ist diese Kosten auf
alle anderen Kunden umzulegen! Im Klartext, die anderen Kunden zahlen
das Porto derer die ihre Lieferung zurücksenden! Wir denken das ist
unfair und ökologisch bedenklich!
Unternehmen die eine
kostenlose Rücksendung anbieten, habe meist auch pauschale
Versandkosten, die pro Artikel berechnet werden. Das bedeutet für jeden
Artikel wird eine im Kaufpreis einkalkulierte Summe für den Versand
berechnet. Je mehr ein Kunde kauft, um so mehr zahlt er auch für den
Versand.
In unserem Shop werden alle Artikel einer Bestellung
erst zusammengefaßt und dann, anhand unserer Gewichts-Volumen-Formel,
die Versandkosten ermittelt. Das führt dazu, das Artikel die von Größe
und Gewicht zusammen in ein Paket passen auch nur mit einmal Porto und
Verpackungskosten belastet werden! Ausgenommen sind nur größere oder
sehr sperrige Sendungen.
Da unser Shopsortiment sowohl sehr
kleine Artikel als auch Einzelartikel von mehr als 1m Länge enthält,
ist dies ein Spagat der nicht immer optimal gelöst werden kann, aber
kein Grund für uns unsere Versandkosten im Verkaufspreis zu verstecken
und dem Kunden zu suggerieren er bekäme eine versandkostenfreie
Lieferung!
Außerdem steigt, wie in der letzten Zeit geschehen, nur
die Zahl der sinnlos durch die Republik rasenden LKWs und der Gewinn
der Paketdienste!
Das ist umweltschädlich und bringt uns nichts, außer Kosten.
Daher
denken wir ist es nur gerecht, wenn die Rücksendekosten für eine
Lieferung vom Besteller getragen werden. Wer dies vermeiden möchte
sollte sich einfach gut überlegen was er bestellt, das macht man doch
im Ladengeschäft nicht anders, oder?
Zum
Erklärung des Widerrufs sei angemerkt, das es zwar rechtlich möglich
ist diesen telefonisch zu erklären, aber nicht sinnvoll, da es so zu
Verwechslungen oder Missverständnissen kommen kann. Je nach Unternehmen
werden auch nicht überall Hotlines angeboten oder sind kompetente
Gesprächspartner leicht zu erreichen. Bei uns ist das zwar anders, aber
auch wir mögen die schriftliche Form lieber, denn dann hat man einen
Beleg und kann sicher sein das nicht ein Witzbold angerufen hat!
Wir übersenden dazu mit der Rechnung ein weiteres Blatt Papier mit der Widerufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
Da die neuen Textpassagen so umfangreich sind, daß sie nicht mehr auf
die Rechnungsrückseite passen, sind wir genötigt den Papierkram um
diese weitere Seite zu ergänzen. Über das Jahr gesehen kommt so sicher
eine kleiner Wald an zusätzlichem Papierverbrauch in der EU hinzu.
Schlecht für die Umwelt, gut für Papierhersteller! Klasse Idee also...
Unabhängig
davon ist die Erklärung des Widerrufes nur eine halbe Sache, denn ohne
die erfolgte Rücksendung der Lieferung erfolgt in der Regel keine
Erstattung der Zahlung.
Hier hat der Gesetzgeber auch eine Lapsus getätigt der vermutlich noch viele Gerichte beschäftigen wird.
Der Passus
"Wir können
die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder
bis Sie den Nachweis erbracht haben, daß Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist."
enthält eine Haken, da er sich mit der Formulierung
"Sie müssen
für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust
auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der
Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."
ins gehege kommt.
Wie
soll der Händler diesen Werverlust berechnen, wenn er die Rückzahlung
bereits nach Nachweis der Rücksendung aber vor Erhalt des Paketes
erbracht hat?
Diese Regelung ist weltfremd und unpraktikabel.
Es wird daher vermutlich darauf hinaus laufen, das Händler generell so
lange mit der Erstattung warten bis sie die Lieferung zurückerhalten
haben und deren Zustand prüfen konnten! Sie haben dafür, nach dem Neuen Verbraucherrecht auch 14 Tage Zeit. Das ist meiner Meinung nach
auch gerechtfertigt und eine Notwendigkeit bei bestimmten Artikeln.
Zum
Beispiel unsere Sammlerfiguren. Diese sind so verpackt, das selbst wir
sie nicht zu Kontrollzwecken öffnen können, ohne daß es der Käufer
merken würde. Gleiches gilt für den Kunden. Allerdings sind die Sammler
sehr darauf bedacht originalverschlossene Artikel zu bekommen, was
verständlich ist bei den Preisen. Somit ist jedes öffenen einer
solchen Packung mit einem nicht näher zu beziffernden Wertverlust
gleichzusetzen.
Wir empfehlen unseren Kunden daher solche Artikel
am Besten ungeöffnet zurückzusenden, wenn sie sie wirklich nicht
wollen. In anderen Fällen sollte man schon beim Auspacken daran denken, das
man den Artkel eventuell auch wieder einpacken muß!
Ausgenommen
davon ist natürlich die bestimmungsgemäße In-Betriebnahme, Prüfung,
etc. wie sie gesetztlich geregelt ist. Aber da gibt es sicher jede
Menge Grenzfälle.
Die bloße Rücksendung der Ware ohne
weitere Erklärungen ist künftig nicht mehr als Ausübung des
Widerrufsrechts ausreichend! Der Verbraucher muß eindeutig äußern, das
er den Widerruf wahr nimmt. Um hier Missverständnissen vorzubeugen
empfehlen wir das Muster-Widerrufsformular oder wenigstens die Schriftform!
Generell
ist es nicht nur bei großen Paketen eine gute Idee sich mit uns direkt
in Verbindung zu setzen und die Abwicklung per E-Mail oder telefonisch
vorab zu klären. Wir sind schließlich auch daran interessiert, daß der
Kunde mit der Rückabwicklung so wenig Probleme hat wie möglich und wir
die Ware ohne unnötige Schäden zurückerhalten.
Zur
Rückzahlung des Kaufpreises sei gesagt, von uns erhalten sie Ihre
Zahlung nachdem der/die Artikel wieder bei uns eingegangen sind und wir
deren Zustand prüfen konnten. Sofern keine Differenzen bestehen geht
dann die Zahlung schnellstmöglich an sie raus.
Der Gesetzgeber hat mit der Formulierung
"Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben..."
den
Banken und Kreditkartenunternehmen noch schnell einen großen Gefallen
getan, denn dieser Passus zwingt uns eine eventuell teurere Zahlungsart
zur Rückzahlung zu nutzen!
Bei kartengestützten Zahlungen (z.B.
PayPal) zahlt der Empfänger die Gebühren, in der Regel, und diese
sind zumeist höher als die einer einfachen EU-Überweisung. Dadurch
entstehen nicht nur dem Kunden sondern auch dem Unternehmer Kosten, die
je nach Höhe des Betrages, erheblich höher sind als die
Überweisungsgebühren. Kunden sollten sich daher gut überlegen ob sie
eine Rückzahlung nicht eventuell auf einem günstigeren Zahlungsweg
vornehmen wollen um eventuelle solche Gebühren zu umgehen!
Achtung, das hat nichts mit der Übernahme der in der Widerufsbelehrung genannten Entgelte
zu tun, denn diese Bankgebühren fallen erst beim Zahlungsempfang an und
sind von uns nicht zu erstatten, da wir sie nicht berechnen! Wenn die
Bank oder der Kreditkartendienstleister ihnen für die Nutzung ihrer
Karte Gebühren berechnet auf Basis der Zahlbetrages, geht das voll zu
ihren Lasten! Da kann Überweisen richtig Geld sparen. Daher vorher mit
uns besprechen wie sie am günstigsten ihr Geld zurückerhalten, denn
darüber sagt die Widerufsbelehrung nichts aus!
Ein wichtiger Hinweis zu den Übergangszeiten:
Der Gesetzgeber hat bestimmt, daß das Neue Verbraucherrecht
am 13.06.2014 in kraft tritt und es keine Übergangsfristen gibt. Es
erfolgt also ein harter Schnitt. Das Alte endet das Neue kommt!
Zu beachten ist dabei das die Verträge die bis zum 12.06.2014, 23:59Uhr, nach dem alten Verbraucherrecht
geschlossen wurden, auch nach diesem abgewickelt werden. Es gelten also
die bis dann gültigen Widerrufsregeln, etc. weiter über den 13.06.
hinaus, bis der Vertrag erfüllt ist.
Das Neue Verbraucherrecht tritt am 13.06.2014 0:00Uhr in kraft und alle dann geschlossenen Verträge unterliegen dann den neuen Regeln!
Leider hat der Gesetzgeber wieder nur die halbe Arbeit gemacht und überläßt die Auslegung des Neuen Verbraucherrechts
nun den Laien, Anwälten und Gerichten, die sich mit den unzureichenden
Formulierungen und deren Auslegung herumärgern dürfen. Darüber hinaus
müssen wir Händler nun dem Kunden erklären was sich der Gesetzgeber bei
den neuen Gesetzgebung gedacht hat und uns im Detail nicht einmal
mitgeteilt hat!!
Neben den Kosten (anwaltliche Beratung,
Webseiten Aktualisierung, Shop Anpassung, etc.) die diese Änderungen
allen Händlern verursachen und die diese Notgedrungen über die
Preisgestaltung an die Verbraucher weitergeben, sorgt diese
"Vereinfachung" voraussichtlich wieder für reichlich Arbeit bei den
Gerichten und verleitet Abmahnabzocker sicher wieder dem ein oder
anderen eine Kostennote unterzujubeln.
Alle die, welche das
schon hinter sich haben, sollten überprüfen in wie weit sich hier etwas
für sie ändert. Alle anderen sollten sich darauf vorbereiten wie sie
diesen Abmahnversuchen paroli bieten können.
Besonders absurd ist in
diesem Zusammenhang, das selbst die Vorabinformation über die neue
Rechtslage und die Veröffentlichung der neuen Widerrufsbelehrung
Abmahnungen nach sich ziehen könnten, da sie eventuell als
Wettbewerbswidrig angesehen werden könnten! Alleine das ist schon
absurd. Als könnte der Verbrauche nicht zwischen alter und neuer
unterscheiden.
Konsequenz daraus ist, daß der Kunde am 13.06.2014
quasi ins kalte Wasser geworfen wird und alle Shopbetreiber gleich mit!
Das dies den Abmahnern in die Hände spielt scheint wohl gewollt.
Schließlich verdienen dann die Anwälte noch mehr...
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Widerrufsbelehrung
gemäß der
vom Gesetzgeber in Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB
bereitgestellten und ab 13.06.2014 gültigen Muster für die Widerrufsbelehrung.
Widerrufsrecht
Sie haben
das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder
das letzte Stück der Lieferung in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Thorsten Schrecke
48 Special Models
Am Holzborn 2
63571 Gelnhausen
Germany
e-mail: info@48specialmodels.com
mittels
einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder einer
E-Mail) über Ihren Entschluß, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung
der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie
diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir im Rahmen
des Vertrages von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, daß Sie eine andere
Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung
gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist.
Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können
die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder
bis Sie den Nachweis erbracht haben, daß Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben
die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Thorsten Schrecke, 48 Special Models, Am
Holzborn 2, 63571 Gelnhausen, Germany zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn
Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen
für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust
auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der
Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Von dieser
Widerrufsbelehrung ausgenommen sind nach § 312g Abs. 2 BGB die folgenden Waren
und Lieferungen, für die dementsprechend kein Widerrufsrecht besteht:
1.
Waren,
die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl
oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
2.
Ton-
oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn
die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Sofern
diese Waren in einer Sammelbestellung mit anderen Waren (für die diese
Widerrufsbelehrung gilt) gemeinsam bestellt werden, gehen wir nach
derzeitiger Rechtsauffassung davon aus, daß diese von diese
Widerrufsbelehrung ausgenommen sind.
Wir
empfehlen aber, um rechtliche Fehlinterpretationen und damit
verbundene Problem zu vermeiden, solche Artikel ggf. in einer
eigenständigen Bestellung zu ordern.
Das Widerrufsformular ist nicht zwingend vorgeschrieben. Der Widerruf kann auch formlos, schriftlich erklärt werden.
Sie
erhalten das Widerrufsformular zusammen mit ihrer
Auftragsbestätigung/Vorkasserechnung entweder beim abschließen der
Bestellung im Shop automatisch oder per E-mail oder Post.
Sie können das Formular aber auch über den flogenden Link herunterladen
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Tipp:
- Im
Falle eines Widerufes kopieren sie dieses Musterformular oder
speichern es ab und senden es ausgefüllt an uns per E-Mail oder
als Brief.
- Schicken sie die Ware
möglichst im gleichen Zustand wie sie sie erhalten haben freigemacht an
uns zurück, sofern keine Probleme mit dem Verpacken oder einem
eventuellen Wertverlust bestehen.
- In solchen Fällen klären sie das bitte mit uns per E-Mail oder telefonisch.
- Versenden
sie keine Rücksendungen aus dem Ausland ohne vorher von uns eine
Bestätigung ihres Widerrufes erhalten zu haben, da wir die Annahme der
Sendung sonst eventuell verweigern.
- Frankieren sie die Sendung ausreichend, da sie sonst von uns abgelehnt wird!
- Wenn
sie den Widerruf nur telefonisch erklären, warten sie mit dem
versenden, bis wir ihnen die Bestätigung per E-mail oder Brief zukommen
lassen. Vorher verschickte Rücksendungen könnten ansonsten abgelehnt
werden! (Siehe Widerrufsbelehrung)
- Sofern
sie eine günstigere Rückzahlungsmethode wünschen, als die welche sie
ursprünglich gewählt hatten, teilen sie uns dies bitte, ggf. mit Angabe
der Bankverbindung, mit.
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