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Kundeninformationsseite
zum Neuen Verbraucherrecht

gültig ab 13.06.2014


Liebe Kunden,

die EU und der Gesetzgeber haben ein Neues Verbraucherrecht beschlossen welches am 13.06.2014 in Kraft tritt. Danach sind wir als Shopbetreiber verpflichtet sowohl eine neue Widerrufsbelehrung sowie ein Widerrufsformular auf unserer Internetseite und im Shop anzuzeigen und zu erläutern.
Der Gesetzgeber hat sich die Sache mal wieder einfach gemacht und eine Flut von möglichen Fällen mit einer stattlichen Anzahl an möglichen und unmöglichen Vorformulierungen geschaffen, mit der der Verbraucher zu informieren sei.
Für uns hat das in den letzten Wochen und Tagen reichlich Arbeit bedeutet, denn was bisher einfach und klar war, wird durch die neuen möglichen Variationen in der 
Widerrufsbelehrung nicht transparenter, sondern eher verwirrend, auf den ersten Blick. Daher haben wir uns entschlossen eine eigene Informationsseite zu diesem Thema im Shop und auf der Webseite zu installieren, die wir aber nach der Gesetzgebung erst am 13.06.2014 veröffentlichen dürfen. Genauso wie die neue Widerrufsbelehrung und das dazugehörige Formular. Da ein Teil der Änderungen auch in unsere AGBs einfließen, bitten wir alle Kunden diese nach dem 13.06.2014, 0:00Uhr erneut oder erstmalig zu lesen.
Wir versuchen Ihnen und uns die relativ umfangreichen Änderungen/Neuerungen so verständlich wie möglich darzulegen, müssen aber darauf hinweisen, das wir dies aus rechtlichen Gründen nur eingeschränkt vornehmen können und keinerlei Rechtsberatung erteilen. Sollten sie Fragen zu Details dieser Änderungen haben wenden sie sich bitte an die, die sie zu verantworten haben oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.

Da sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Passagen, als auch die danach individuell zu gestaltenden Passagen dieser Gesetzgebung bereits von Sachverständigen als mangelbehaftet angesehen werden und sich absehen läßt, daß einige abmahnfreudige versuchen werden diese Übergangszeit zu nutzen um Kasse zu machen, verweisen wir an dieser Stelle auf den 
§12 (Abmahnversuche) unserer AGBs. Sollte es Grund zu einer Beanstandung geben, bitten wir um freundliche Mitteilung, damit wir diese umgehend beheben können. Da sich die derzeitige Rechtslage erst noch praktisch beweisen muß, ist davon auszugehen, das wir nicht alle Änderungen und Rechtsentscheidungen zeitnah erfahren und/oder umsetzen können. Darin liegt aber weder eine Absicht noch ein Wettbewerbsvorteil!

Wir bitte alle Kunden unsere Kundeninformationsseite und unser AGBs zu beachten!

Die Kundeninformationsseite soll ihnen in einfachen Worten die neue Sachlage erläutern und bedient sich daher einer umgangsprachlichen Schreibform.
Die AGBs geben unsere Geschäftsbedingungen in der aktuellsten Form wieder. Diese sind ab dem dort angegebenen Datum gültig und können sich unangekündigt ändern. Daher sollten Kunden vor absenden ihrer Bestellung immer einen Blick darauf werfen.
Darüber hinaus können sie sich auch in den Medien informieren. Wir weisen aber darauf hin, daß es offensichtlich auch bei den Medien 
noch Verständnisprobleme bezüglich der Neuerungen gibt. So wurden wir bereits auf diverse Falschmeldung aufmerksam gemacht. Dies zeigt das nicht alles was Neu ist auch bestimmt besser ist.

Die folgenden Informationen wurden von uns aus verschiedenen Quelle im Internet zusammengetragen und bearbeitet. Da es sich teilweise um rechtliche Formulierungen handelt oder bestimmte Erläuterungen in einer exakten Formulierung zu erfolgen haben, werden diese hier ohne weitere Erwähnung der Quelle zitiert oder sinngemäß wiedergegeben.

Wir weisen außerdem darauf hin, daß sich die folgenden Erläuterungen ausschließlich auf den von 48 Special Models betriebenen Webshop und die damit verbundene Internetseiten beziehen!

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in Kraft.
Art. 246a § 4 EGBGB regelt die formalen Anforderungen der Informationserteilung an den Verbraucher.

Diese müssen dem Verbraucher „vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise“ durch den Unternehmer zur Verfügung gestellt werden.


Demnach sind wir verpflichtet :

dem Kunden/Verbraucher die Informationen zur 
Widerrufsbelehrung und zum Widerrufsformular in schriftform "auf Papier" zu übermitteln.
Bei uns erhalten sie diese Mitteilung automatisch beim abschließen des Bestellvorgangs als Bestätigungs-E-Mail und bei Lieferung als Formblattanhang der Rechnung. Die Rechnung wir daher um eine beidseitig bedruckte Seite länger! (Es lebe der Umweltschutz!)

Nach dem Gesetz sind wir verpflichtet diese Information auch rechtzeitig vor dem Vertragsabschluß bereitzustellen, was auf dieser Seite geschieht, in unseren AGBs und im Shop. Nur lesen müssen sie noch selbst.

Die Formulierung der Widerrufsbelehrung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann im Rahmen dessen durch Textbausteine individuell einigermaßen angepasst werden.
Es wird dabei allerdings auch deutlich, daß die, die diese Formulierunge verfasst haben, selbst nie einen Internethandel betrieben haben. Denn es bleiben einige Ungereimtheiten offen und nicht alle Eventualitäten sind rechtssicher abgedeckt. Besonders Händler die ein breites Warenangebot haben, werden mit den vorformulierten Texten Probleme bekommen.


Die neue Widerrufsbelehrung beinhaltet einige Änderungen:
  • Die Widerrufsfrist ist nun einheitlich vorgeschrieben und beträgt 14 Tage.
  • Sie beginnt mit dem Erhalt der Lieferung.
  • Bei mehreren Paketen einer Lieferung, mit dem Erhalt des letzten Paketes.
  • Zur Erklärung des Widerrufes bedarf es nun nicht zwingend der Schriftform, der Verbraucher kann seinen Widerruf auch telefonisch erklären (schriftlich ist aber sicherer).
  • Und braucht ihn auch weiterhin nicht zu begründen!
  • Der Verbraucher kann, muß aber nicht, das sogenannte Muster-Widerrufsformular nutzen.
  • Dieses Formblatt ist sowohl in der Bestellbestätigung enthalten, als auch der Rechnung beigelegt, die der Verbraucher mit der Lieferung erhält.
  • Da die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt der Ware beginnt, ist dies eigentlich ein ausreichender Zeitpunkt.
  • Die Rücksendekosten müssen nun vom Kunden/Verbraucher getragen werden.
Dies ist eine individuelle Klausel, welche auch anders lauten kann. Der Verkäufer kann die Rücksendekosten auch übernehmen. Dies wäre dem Verbraucher sicher generell lieber, ist aber aus wirtschaftlichen Gründen sicher nur bei den ganz großen der Branche finanziell machbar.

Hierzu eine kleine Erläuterung:

Sendet ein Kunde seine Bestellung, unter in Anspruchnahme des Widerrufes, zurück, fallen dem Verkäufer in der Regel die Versandkosten für die Anlieferung, Banktransaktionsgebühren und Arbeitskosten für die Abwicklung an, aber keine Einnahmen. Er macht folglich ein Verlustgeschäft!
Selbst der schlechteste Rechner muß verstehen, das er sich dies nur in begrenztem Umfang leisten kann und daher gezwungen ist diese Kosten auf alle anderen Kunden umzulegen! Im Klartext, die anderen Kunden zahlen das Porto derer die ihre Lieferung zurücksenden! Wir denken das ist unfair und ökologisch bedenklich!

Unternehmen die eine kostenlose Rücksendung anbieten, habe meist auch pauschale Versandkosten, die pro Artikel berechnet werden. Das bedeutet für jeden Artikel wird eine
im Kaufpreis einkalkulierte Summe für den Versand berechnet. Je mehr ein Kunde kauft, um so mehr zahlt er auch für den Versand.

In unserem Shop werden alle Artikel einer Bestellung erst zusammengefaßt und dann, anhand unserer Gewichts-Volumen-Formel, die Versandkosten ermittelt. Das führt dazu, das Artikel die von Größe und Gewicht zusammen in ein Paket passen auch nur mit einmal Porto und Verpackungskosten belastet werden! Ausgenommen sind nur größere oder sehr sperrige Sendungen.

Da unser Shopsortiment sowohl sehr kleine Artikel als auch Einzelartikel von mehr als 1m Länge enthält, ist dies ein Spagat der nicht immer optimal gelöst werden kann, aber kein Grund für uns unsere Versandkosten im Verkaufspreis zu verstecken und dem Kunden zu suggerieren er bekäme eine versandkostenfreie Lieferung!
Außerdem steigt, wie in der letzten Zeit geschehen, nur die Zahl der sinnlos durch die Republik rasenden LKWs und der Gewinn der Paketdienste!
Das ist umweltschädlich und bringt uns nichts, außer Kosten.
Daher denken wir ist es nur gerecht, wenn die Rücksendekosten für eine Lieferung vom Besteller getragen werden. Wer dies vermeiden möchte sollte sich einfach gut überlegen was er bestellt, das macht man doch im Ladengeschäft nicht anders, oder?
 

Zum Erklärung des Widerrufs sei angemerkt, das es zwar rechtlich möglich ist diesen telefonisch zu erklären, aber nicht sinnvoll, da es so zu Verwechslungen oder Missverständnissen kommen kann. Je nach Unternehmen werden auch nicht überall Hotlines angeboten oder sind kompetente Gesprächspartner leicht zu erreichen. Bei uns ist das zwar anders, aber auch wir mögen die schriftliche Form lieber, denn dann hat man einen Beleg und kann sicher sein das nicht ein Witzbold angerufen hat!

Wir übersenden dazu mit der Rechnung ein weiteres Blatt Papier mit der Widerufsbelehrung und dem
Muster-Widerrufsformular. Da die neuen Textpassagen so umfangreich sind, daß sie nicht mehr auf die Rechnungsrückseite passen, sind wir genötigt den Papierkram um diese weitere Seite zu ergänzen. Über das Jahr gesehen kommt so sicher eine kleiner Wald an zusätzlichem Papierverbrauch in der EU hinzu. Schlecht für die Umwelt, gut für Papierhersteller! Klasse Idee also...

Unabhängig davon ist die Erklärung des Widerrufes nur eine halbe Sache, denn ohne die erfolgte Rücksendung der Lieferung erfolgt in der Regel keine Erstattung der Zahlung.

Hier hat der Gesetzgeber auch eine Lapsus getätigt der vermutlich noch viele Gerichte beschäftigen wird.
Der Passus
 
"Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, daß Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist."

enthält eine Haken, da er sich mit der Formulierung

"
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

ins gehege kommt.

Wie soll der Händler diesen Werverlust berechnen, wenn er die Rückzahlung bereits nach Nachweis der Rücksendung aber vor Erhalt des Paketes erbracht hat?

Diese Regelung ist weltfremd und unpraktikabel. Es wird daher vermutlich darauf hinaus laufen, das Händler generell so lange mit der Erstattung warten bis sie die Lieferung zurückerhalten haben und deren Zustand prüfen konnten! Sie haben dafür, nach dem
Neuen Verbraucherrecht auch 14 Tage Zeit. Das ist meiner Meinung nach auch gerechtfertigt und eine Notwendigkeit bei bestimmten Artikeln.

Zum Beispiel unsere Sammlerfiguren. Diese sind so verpackt, das selbst wir sie nicht zu Kontrollzwecken öffnen können, ohne daß es der Käufer merken würde. Gleiches gilt für den Kunden. Allerdings sind die Sammler sehr darauf bedacht originalverschlossene Artikel zu bekommen, was verständlich ist bei den Preisen. Somit ist jedes öffenen einer solchen Packung mit einem nicht näher zu beziffernden Wertverlust gleichzusetzen.
Wir empfehlen unseren Kunden daher solche Artikel am Besten ungeöffnet zurückzusenden, wenn sie sie wirklich nicht wollen. In anderen Fällen sollte man schon beim Auspacken daran denken, das man den Artkel eventuell auch wieder einpacken muß!

Ausgenommen davon ist natürlich die bestimmungsgemäße In-Betriebnahme, Prüfung, etc. wie sie gesetztlich geregelt ist. Aber da gibt es sicher jede Menge Grenzfälle.

Die bloße Rücksendung der Ware ohne weitere Erklärungen ist künftig nicht mehr als Ausübung des Widerrufsrechts ausreichend! Der Verbraucher muß eindeutig äußern, das er den Widerruf wahr nimmt. Um hier Missverständnissen vorzubeugen empfehlen wir das 
Muster-Widerrufsformular oder wenigstens die Schriftform!

Generell ist es nicht nur bei großen Paketen eine gute Idee sich mit uns direkt in Verbindung zu setzen und die Abwicklung per E-Mail oder telefonisch vorab zu klären. Wir sind schließlich auch daran interessiert, daß der Kunde mit der Rückabwicklung so wenig Probleme hat wie möglich und wir die Ware ohne unnötige Schäden zurückerhalten.



Zur Rückzahlung des Kaufpreises sei gesagt, von uns erhalten sie Ihre Zahlung nachdem der/die Artikel wieder bei uns eingegangen sind und wir deren Zustand prüfen konnten. Sofern keine Differenzen bestehen geht dann die Zahlung schnellstmöglich an sie raus.

Der Gesetzgeber hat mit der Formulierung

 "
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben..."

den Banken und Kreditkartenunternehmen noch schnell einen großen Gefallen getan, denn dieser Passus zwingt uns eine eventuell teurere Zahlungsart zur Rückzahlung zu nutzen!
Bei kartengestützten Zahlungen (z.B. PayPal) zahlt der Empfänger die Gebühren, in der Regel, und diese sind zumeist höher als die einer einfachen EU-Überweisung. Dadurch entstehen nicht nur dem Kunden sondern auch dem Unternehmer Kosten, die je nach Höhe des Betrages, erheblich höher sind als die Überweisungsgebühren. Kunden sollten sich daher gut überlegen ob sie eine Rückzahlung nicht eventuell auf einem günstigeren Zahlungsweg vornehmen wollen um eventuelle solche Gebühren zu umgehen!

Achtung, das hat nichts mit der Übernahme der in der
Widerufsbelehrung genannten Entgelte zu tun, denn diese Bankgebühren fallen erst beim Zahlungsempfang an und sind von uns nicht zu erstatten, da wir sie nicht berechnen! Wenn die Bank oder der Kreditkartendienstleister ihnen für die Nutzung ihrer Karte Gebühren berechnet auf Basis der Zahlbetrages, geht das voll zu ihren Lasten! Da kann Überweisen richtig Geld sparen. Daher vorher mit uns besprechen wie sie am günstigsten ihr Geld zurückerhalten, denn darüber sagt die Widerufsbelehrung nichts aus!


Ein wichtiger Hinweis zu den Übergangszeiten:

Der Gesetzgeber hat bestimmt, daß das
Neue Verbraucherrecht am 13.06.2014 in kraft tritt und es keine Übergangsfristen gibt. Es erfolgt also ein harter Schnitt. Das Alte endet das Neue kommt!
Zu beachten ist dabei das die Verträge die bis zum 12.06.2014, 23:59Uhr, nach dem alten
Verbraucherrecht geschlossen wurden, auch nach diesem abgewickelt werden. Es gelten also die bis dann gültigen Widerrufsregeln, etc. weiter über den 13.06. hinaus, bis der Vertrag erfüllt ist.

D
as Neue Verbraucherrecht tritt am 13.06.2014 0:00Uhr in kraft und alle dann geschlossenen Verträge unterliegen dann den neuen Regeln!

Leider hat der Gesetzgeber wieder nur die halbe Arbeit gemacht und überläßt die Auslegung des
Neuen Verbraucherrechts nun den Laien, Anwälten und Gerichten, die sich mit den unzureichenden Formulierungen und deren Auslegung herumärgern dürfen. Darüber hinaus müssen wir Händler nun dem Kunden erklären was sich der Gesetzgeber bei den neuen Gesetzgebung gedacht hat und uns im Detail nicht einmal mitgeteilt hat!!

Neben den Kosten (anwaltliche Beratung, Webseiten Aktualisierung, Shop Anpassung, etc.) die diese Änderungen allen Händlern verursachen und die diese Notgedrungen über die Preisgestaltung an die Verbraucher weitergeben, sorgt diese "Vereinfachung" voraussichtlich wieder für reichlich Arbeit bei den Gerichten und verleitet Abmahnabzocker sicher wieder dem ein oder anderen eine Kostennote unterzujubeln.

Alle die, welche das schon hinter sich haben, sollten überprüfen in wie weit sich hier etwas für sie ändert. Alle anderen sollten sich darauf vorbereiten wie sie diesen Abmahnversuchen paroli bieten können.
Besonders absurd ist in diesem Zusammenhang, das selbst die Vorabinformation über die neue Rechtslage und die Veröffentlichung der neuen Widerrufsbelehrung Abmahnungen nach sich ziehen könnten, da sie eventuell als Wettbewerbswidrig angesehen werden könnten! Alleine das ist schon absurd. Als könnte der Verbrauche nicht zwischen alter und neuer unterscheiden.
Konsequenz daraus ist, daß der Kunde am 13.06.2014 quasi ins kalte Wasser geworfen wird und alle Shopbetreiber gleich mit! Das dies den Abmahnern in die Hände spielt scheint wohl gewollt. Schließlich verdienen dann die Anwälte noch mehr...



Widerrufsbelehrung
 
gemäß der vom Gesetzgeber in Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB bereitgestellten und ab 13.06.2014 gültigen Muster für die Widerrufsbelehrung.
 
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück der Lieferung in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
 
Thorsten Schrecke
48 Special Models
Am Holzborn 2
63571 Gelnhausen
Germany
 
e-mail: info@48specialmodels.com
 
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluß, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir im Rahmen des Vertrages von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, daß Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, daß Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Thorsten Schrecke, 48 Special Models, Am Holzborn 2, 63571 Gelnhausen, Germany zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
Ende der Widerrufsbelehrung


Von dieser Widerrufsbelehrung ausgenommen sind nach § 312g Abs. 2 BGB die folgenden Waren und Lieferungen, für die dementsprechend kein Widerrufsrecht besteht:
 
1.      Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
 
2.      Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Sofern diese Waren in einer Sammelbestellung mit anderen Waren (für die diese Widerrufsbelehrung gilt) gemeinsam bestellt werden, gehen wir nach derzeitiger Rechtsauffassung davon aus, daß diese von diese Widerrufsbelehrung ausgenommen sind. 

Wir empfehlen aber, um rechtliche Fehlinterpretationen und damit verbundene Problem zu vermeiden, solche Artikel ggf. in einer eigenständigen Bestellung zu ordern.

Das Widerrufsformular ist nicht zwingend vorgeschrieben. Der Widerruf kann auch formlos, schriftlich erklärt werden.
Sie erhalten das Widerrufsformular zusammen mit ihrer Auftragsbestätigung/Vorkasserechnung entweder beim abschließen der Bestellung im Shop automatisch oder per E-mail oder Post.
Sie können das Formular aber auch über den flogenden Link herunterladen

 Muster-Widerrufsformular

Widerrufsformular

Tipp:

  1. Im Falle eines Widerufes kopieren sie dieses Musterformular oder speichern es ab und senden es ausgefüllt an uns per E-Mail oder als Brief.
  2. Schicken sie die Ware möglichst im gleichen Zustand wie sie sie erhalten haben freigemacht an uns zurück, sofern keine Probleme mit dem Verpacken oder einem eventuellen Wertverlust bestehen.
  3. In solchen Fällen klären sie das bitte mit uns per E-Mail oder telefonisch.
  4. Versenden sie keine Rücksendungen aus dem Ausland ohne vorher von uns eine Bestätigung ihres Widerrufes erhalten zu haben, da wir die Annahme der Sendung sonst eventuell verweigern.
  5. Frankieren sie die Sendung ausreichend, da sie sonst von uns abgelehnt wird!
  6. Wenn sie den Widerruf nur telefonisch erklären, warten sie mit dem versenden, bis wir ihnen die Bestätigung per E-mail oder Brief zukommen lassen. Vorher verschickte Rücksendungen könnten ansonsten abgelehnt werden! (Siehe Widerrufsbelehrung)
  7. Sofern sie eine günstigere Rückzahlungsmethode wünschen, als die welche sie ursprünglich gewählt hatten, teilen sie uns dies bitte, ggf. mit Angabe der Bankverbindung, mit.

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